projektmanagement&denkmalpflege

Dr. Steffen-Peter Müller Projektentwicklung
& Denkmalpflege
August-Bebel-Strasse 54
04275 Leipzig

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headline left Tätigkeitsbereiche headline right


Mietshaus, Mehrfamilienhaus, Villa, Palais, Siedlungs- und Industriearchitektur, öffentliche Bauten, Bauernhöfe (Dreiseithöfe etc.), Guts- und Herrenhäuser, Schlossanlagen, Werbung an Baudenkmalen.


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headline left Gutachten headline right


Die voramtliche Prüfung auf Denkmaleigenschaft folgt den Grundsätzen der Denkmalschutzgesetzgebung. Sie wertet Quellen aus und fasst die Kenntnisse zusammen, die für eine:


  • Unterschutzstellung
  • den Verbleib
  • oder gegen die Aufnahme als Baudenkmal in die Denkmalliste sprechen.

Der Eigentümer (Bauherr, Bauträger) wird in die Lage versetzt, die Denkmaleigenschaften der Bausubstanz, der Architektur, des Parks oder Gartens zu erkennen, einzuschätzen und in Kenntnis der individuellen Gegebenheiten seine Interessen zu vertreten bzw. vertreten zu lassen.

Gutachten zu Leistungen, die vor oder nach der Abnahme des Bauvorhabens der Beurteilung der Denkmalbehörde unterliegen und durch Auflagen und Bedingungen in der Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigung festgelegt wurden.


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headline left Denkmalpflegerische Zielstellung headline right


Die denkmalpflegerische Zielstellung fasst die baulichen Maßnahmen zusammen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen. Sie wird als Teil des Bauantrags oder als Bestandteil des Antrags auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingereicht.

Der Bauherr erhält mit der denkmalpflegerischen Zielstellung die Möglichkeit, Methoden und Verfahren der Denkmalpflege auf die Baumaßnahmen anzuwenden, sie darauf abzustimmen und gegenüber der genehmigenden Behörde zu vertreten.


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headline left Dokumentation headline right


Die Dokumentation dient dem Eigentümer als Nachweis des Bauzustands vor, während und nach der Baumaßnahme. Bauliche und denkmalpflegerische Schwerpunkte werden konkretisiert und der Sanierungsaufwand darstellbar.

Die Dokumentation von städtebaulichen Zusammenhängen, von Architektur und historischen Baudetails dient u. a. als Grundlage für den Nachweis der Denkmaleigenschaft. Im Rahmen der Denkmalschutzgesetzgebung wird die Dokumentation durch Bau- und Denkmalbehörden als Auflage oder Bedingung für die Bearbeitung des Bauantrags gefordert. Die Dokumentation ist letztes Mittel der Denkmalpflege von deren Vorliegen, im gegebenen Fall, die Zustimmung oder die Ablehnung von Bau- oder Abbruchmaßnahmen abhängt.


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headline left Bauberatung headline right


Die Bauberatung baut auf Kenntnissen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Baudenkmals auf und berücksichtigt langjährige Erfahrungen in der Genehmigungspraxis der Bau- und Denkmalbehörden. Damit ergeben sich neue Optionen in der Planung und Nutzung von Baudenkmalen. Schwerpunkte der Beratung sind:

  • Nutzungskonzepte
  • Grundrissentwicklung
  • architekturhistorisch und stilgeschichtliche Ausstattung
  • Verwendung moderner Ausstattungselemente
  • konservatorische Methoden zur Kostenreduzierung
  • Schwerpunktsetzung zu restauratorischen Untersuchungen
  • Auswertung, Zusammenfassung und Interpretation restauratorischer Befunde
  • Empfehlung zu Methoden und Umfang konservatorischer Maßnahmen


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headline left Recherche headline right


Die Zusammenstellung zur Baugeschichte:

  • ungedruckte Quellen
  • gedruckte Quellen
  • Literatur
  • Planunterlagen


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headline left Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b
     Einkommensteuergesetz (EStG)   headline right


Die mit der Baugenehmigung, der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ergangenen Auflagen und Bedingungen unterliegen nach Fertigstellung des Bauvorhabens der Prüfung der Denkmalbehörden und des zuständigen Finanzamtes. Es ist daher von Bedeutung, welche Baumaßnahmen als Teil der Baugenehmigung / denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den Erhalt des Baudenkmals erforderlich sind und Berücksichtigung finden. Die denkmalpflegerische Zielstellung bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, dass notwendige Baumaßnahmen im Genehmigungsverfahren entsprechende Beachtung finden.

Die nach Vorlage der Baugenehmigung erfolgte Prüfung der Auflagen und Bedingungen sowie die gegebenenfalls erforderliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind entscheidend für die spätere Anerkennung der steuerlich absetzbaren Sanierungskosten. Dies gilt auch für neue Erkenntnisse (z. B. Bauzustand) und Sachverhalte wie notwendige Planänderungen, die während der Baumaßnahmen eintreten und bei entsprechender Vorgehensweise in den Sanierungskosten Berücksichtigung finden sollen.


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headline left Vermarktung headline right


Vermarktung und Marketing sind danach ausgerichtet, die Attraktivität der denkmalgeschützten Immobilie als wertstabile und im Wert steigende Investition darzustellen. Selten wird hierfür Architektur als Zeugnis der Baukunst vorgestellt. Das Bauwerk ist Teil der Geschichte, in dem Städtebau, Architektur und Personengeschichte ein hohes Maß an Unverwechselbarkeit erreicht. Diese Individualität bietet das Baudenkmal im besonderen Maße. Die Kenntnis historischer Zusammenhänge in der Bewertung der Lage, der Baugeschichte und der sich daraus ergebenden städtebaulichen Perspektiven sind Ressourcen, deren Kenntnis Wertstabilität und Wertsteigerung transparent und für den Kunden nachvollziehbar werden lassen. Die damit vermittelte Kompetenz ist ein Wettbewerbsvorteil, den es bei der Projektentwicklung und der Vorstellung der sanierten oder neu gebauten Immobilie zu nutzen gilt.


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headline left Baubeschreibung headline right


Die Baubeschreibung stellt die bautypologischen Merkmale von Grundriss und Fassade des Gebäudes vor. Die geplanten Baumaßnahmen werden nach den vom Bauherrn und Architekten vorgegebenen planerischen und technischen Vorgaben beschrieben.


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